Instruktor für fernöstliche Kampfsportarten
Diese Ausbildung wird in Kooperation mit der Bundessportakademie durchgeführt.
Ausbildungsziel:
Zertifizierung zum/r „staatlichen geprüften Sportinstruktor/In für fernöstliche Kampfsportarten“, welche zur selbstständigen Planung und Durchführung des Trainings in diesem Bereich qualifiziert ist.
Zielgruppe:
Alle Personen die im Bereich fernöstliche Kampfsportarten als zertifizierte Übungsleiter bzw. Trainingsassistenten tätig sind.
Ausbildungsaufbau:
Aufnahmebedingungen:
- 1. Hilfe Kurs
Mit der Anmeldung oder spätestens in der zweiten Kurswoche ist eine Bestätigung über einen 1. Hilfe Kurs – nach Vorgabe bekannter Rettungseinsatzorganisationen - im Ausmaß von 6 - 8 Stunden vorzulegen. Der Nachweis über den Kurs darf nicht älter als 5 Jahre sein. - Nachweis über die derzeitige/n Graduierung/en mittels beigelegter Kopie/n vom/von Dan - Diplom/en oder sonstiger, entsprechender Urkunde/n oder durch eine Bestätigung vom Verband.
- Abgeschlossene Übungsleiterausbildung
Eine Kopie des Übungsleiter-Diploms sowie eine Bestätigung (des Vereins) über mind. 1 Praxisjahr als Übungsleiter ist der Anmeldung beizulegen. - Mindestalter 18 Jahre
Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben. - Die Teilnahme an der Ausbildung ist nur in entsprechendem gesundheitlichem und sportmotorischem Zustand zulässig. Für allfällige Verletzungen und Sportschäden übernimmt die Bundessportakademie Wien und deren Vertreter keinerlei Haftung!
Abschlussprüfung:
Die aktuellen Termine finden Sie im Terminkalender!